„Ich bin nicht tot, ich tausche nur die Räume,
ich leb‘ in euch geh‘ durch eure Träume.“
Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten
Seegebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Bestattungsmöglichkeiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof und auch zu alternativen Bestattungsformen in der Natur.
Die traditionelle Form der Bestattung ist hierzulande die Erdbestattung im Sarg. Auf den meisten Friedhöfen können Sie sich zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab entscheiden. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und hat eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer. Das Wahlgrab hingegen können Sie selbst aussuchen. Es kann mehrere Grabstellen umfassen und die Ruhezeit kann verlängert werden.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert, die Urne mit der Asche kann ebenfalls in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt werden. Einige Friedhöfe verfügen außerdem über pflegefreie Gemeinschaftsgrabstellen für Urnen. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl an Bestattungswäldern, wie etwa die RuhestätteNatur in Herten-Westerholt.
Die traditionelle Form der Bestattung ist hierzulande die Erdbestattung im Sarg. Auf den meisten Friedhöfen können Sie sich zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab entscheiden. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und hat eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer. Das Wahlgrab hingegen können Sie selbst aussuchen. Es kann mehrere Grabstellen umfassen und die Ruhezeit kann verlängert werden.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert, die Urne mit der Asche kann ebenfalls in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt werden. Einige Friedhöfe verfügen außerdem über pflegefreie Gemeinschaftsgrabstellen für Urnen. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl an Bestattungswäldern, wie etwa die RuhestätteNatur in Herten-Westerholt.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir beraten Sie gerne näher.
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter der Nummer 023 65 / 51 15 15 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut Paßmann Ihnen dabei behilflich.
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team vom Beerdigungsinstitut Paßmann unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter der Nummer 023 65 / 51 15 15 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut Paßmann Ihnen dabei behilflich.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Erdbestattung mit Gottesdienst in der Kirche,
Beisetzung in einem Rasengrab mit Platte (außer Hauptfriedhof – Gebühren abweichend)
Stand: 10.2024
Erdbestattung mit Trauerfeier in der Trauerhalle,
Beisetzung in einem 1-stelligen Familiengrab auf einem städtischen Friedhof
Stand: 10.2024
Feuerbestattung mit Trauerfeier,
Selbstzupflegendes Urnengrab auf einem städtischen Friedhof in Marl
Stand:10.2024
Feuerbestattung ohne Trauerfeier,
Anonyme Beisetzung auf einem städtischen Friedhof in Marl
Stand: 10.2024
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Feuerbestattung, Beisetzung in der RuhestätteNatur mit Trauerfeier auf dem Andachtsplatz mit Pastor/Pfarrer