„Ich bin nicht tot, ich tausche nur die Räume,
ich leb‘ in euch geh‘ durch eure Träume.“

Michelangelo Buonarroti

Bestattungsformen

Die geeignete Grabstätte finden – ganz in Ruhe.

Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnen­beisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten

Seegebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Bestattungs­möglichkeiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof und auch zu alternativen Bestattungsformen in der Natur.

Bestattungsformen

Erdbestattung

Die traditionelle Form der Bestattung ist hierzulande die Erd­bestattung im Sarg. Auf den meisten Fried­höfen können Sie sich zwischen einem Reihen­grab und einem Wahl­grab entscheiden. Das Reihen­grab wird von der Fried­hofs­ver­wal­tung vergeben und hat eine zeitlich begrenzte Nutzungs­dauer. Das Wahl­grab hin­gegen können Sie selbst aussuchen. Es kann mehrere Grab­stellen umfassen und die Ruhe­zeit kann verlängert werden.

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Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert, die Urne mit der Asche kann eben­falls in einem Reihen- oder Wahl­grab auf dem Fried­hof beige­setzt werden. Einige Fried­höfe ver­fügen außer­dem über pflege­freie Gemein­schafts­grab­stellen für Urnen. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl an Bestat­tungs­wäldern, wie etwa die Ruhestätte­Natur in Herten-Westerholt.

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Erdbestattung

Die traditionelle Form der Bestattung ist hierzulande die Erd­bestattung im Sarg. Auf den meisten Fried­höfen können Sie sich zwischen einem Reihen­grab und einem Wahl­grab entscheiden. Das Reihen­grab wird von der Fried­hofs­ver­wal­tung vergeben und hat eine zeitlich begrenzte Nutzungs­dauer. Das Wahl­grab hin­gegen können Sie selbst aussuchen. Es kann mehrere Grab­stellen umfassen und die Ruhe­zeit kann verlängert werden.

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Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg kremiert, die Urne mit der Asche kann eben­falls in einem Reihen- oder Wahl­grab auf dem Fried­hof beige­setzt werden. Einige Fried­höfe ver­fügen außer­dem über pflege­freie Gemein­schafts­grab­stellen für Urnen. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl an Bestat­tungs­wäldern, wie etwa die Ruhestätte­Natur in Herten-Westerholt.

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Alternative Beisetzungsformen

Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungs­möglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamant­bestattung und die Weltraum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir beraten Sie gerne näher.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter der Nummer 023 65 / 51 15 15 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

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Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut Paßmann Ihnen dabei behilf­lich.

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Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

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Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

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Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

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Friedhofsadressen

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann unter der Nummer 023 65 / 51 15 15 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Beerdigungsinstitut Paßmann als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

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Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Beerdigungsinstitut Paßmann Ihnen dabei behilf­lich.

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Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

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Preisbeispiele

Erdbestattung mit Gottesdienst in der Kirche

Erdbestattung mit Gottesdienst in der Kirche,
Beisetzung in einem Rasengrab mit Platte (außer Hauptfriedhof – Gebühren abweichend)

Stand: 10.2024

  •  Bestattungsleistungen: 3.810,00
  •  Friedhof: 3.624,00 €
  •  Sonstiges: 1.065,00 €

Bestattungsleistungen

  • Sarg, Auswahl aus verschiedenen Särgen
  • Decke und Kissen, Auswahl aus verschiedenen Stoffen und Farben
  • 6 Paar Trägerhandschuhe weiß
  • Hygienische Versorgung, Einkleidung, Einsargung, Aufbahrung
  • Überführung vom Sterbeort aus dem Kreis Recklinghausen zum Institut
  • Überührung zur Trauerfeier in der Kirche und Beisetzung auf dem Friedhof
  • Benachrichtigung der Ämter und Behörden, wie Friedhofsamt, Standesamt
  • inkl. Besorgung der Sterbeurkunden im Kreis Recklinghausen
  • Abmeldung von Versicherungen etc., Erledigung weiterer Formalitäten
  • 6 Träger zur Beisetzung
  • Vorbereitung und Begleitung der Beisetzung
  • Organist oder CD-Spiel
  • Abschiedsraum für die Aufbahrung und Abschiednahme im Institut
  • 20 Trauerkarten inkl. Briefumschläge\Eigendruck
  • Grundkosten Satz und Druck bis zu 3 Andrucke
  • Porto, Kopien und Telefon

Teilsumme: 3.810,00 €

Friedhof

  • Friedhofsgebühren Stadt Marl
  • Nutzungsrecht Rasengrab
  • Öffnen und Schließen des Grabes

Teilsumme: 3.624,00 €

Sonstiges

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Traueranzeige
  • Blumenschmuck
  • Steinmetzkosten separat

Teilsumme: 1.065,00 €

Summe der Kosten: 8.499,00 €

Erdbestattung mit Trauerfeier in der Trauerhalle

Erdbestattung mit Trauerfeier in der Trauerhalle,
Beisetzung in einem 1-stelligen Familiengrab auf einem städtischen Friedhof

Stand: 10.2024

  • Bestattungsleistungen: 2.926,00 €
  •  Friedhof: 4.305,00 €
  •  Sonstiges: 1.082,00 €

Bestattungsleistungen

  • Kiefernsarg mit Ahorn-/Buche-/ oder Nußbaumdekor
  • Decke und Kissen aus weißem Baumwollstoff in schlichter Ausführung
  • 6 Paar Trägerhandschuhe weiß à * 4,00 €
  • Hygienische Versorgung, Einkleidung, Einsargung
  • Überführung vom Sterbeort aus dem Kreis Recklinghausen zum Institut
  • Überführung zur Trauerfeier und Beisetzung auf dem Friedhof
  • Vorbereiten der Trauerfeier und Beisetzung
  • Benachrichtigung der Ämter und Behörden, wie Friedhofsamt, Standesamt
    inkl. Besorgung der Sterbeurkunden im Kreis Recklinghausen
  • Abmeldung von Versicherungen etc., Erledigung weiterer Formalitäten
  • 6 Träger zur Beisetzung
  • Nutzung des Klimaraumes bis zur Überführung zur Trauerfeier/Beisetzung
  • Organistin
  • Bild inkl. Bearbeitung
  • Trauerkarten inkl. Umschläge
  • Grundkosten für Satz und Druck
  • Porto, Kopien, Telefon

Teilsumme: 2.926,00 €

Friedhof

  • Friedhofsgebühren Stadt Marl
  • Nutzungsrecht 1-stelliges Familiengrab
  • Öffnen und Schließen des Grabes
  • Nutzung der Trauerhalle

Teilsumme: 4.305,00 €

Sonstiges

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Briefmarken
  • Traueranzeige
  • Trauerfloristik

Teilsumme: 1.082,00 €

Summe der Kosten: 8.313,00 €

Feuerbestattung mit Trauerfeier

Feuerbestattung mit Trauerfeier,
Selbstzupflegendes Urnengrab auf einem städtischen Friedhof in Marl

Stand:10.2024

Bestattungsleistungen

  • Kiefernsarg, schlicht
  • Decke und Kissen aus weißem Baumwollstoff in schlichter Ausführung
  • Urne biologisch abbaubar
  • Hygienische Versorgung, Einkleidung, Einsargung
  • Überführung vom Sterbeort innerhalb des Kreises Recklinghausen
  • Überführung vom Institut zur RuhestätteNatur
  • Überführung vom Institut zum Krematorium in Hamm
  • Transport der Aschekapsel vom Krematorium und Aufbewahrung im Institut
  • Benachrichtigung der Ämter u. Behörden, wie Friedhofsamt, Standesamt
    inkl. Besorgung der Sterbeurkunden im Kreis Recklinghausen
  • Abmeldung von Versicherungen etc., Erledigung weiterer Formalitäten
  • Benachrichtigung bei den verschiedenen Ämtern und Behörden für Feuerbestattung
  • 2 Träger zur Urnenbeisetzung
  • 1 Hilfskraft zur amtsärztlichen Leichenschau, wenn die Untersuchung im Institut stattfindet
  • Nutzung des Klimaraumes bis zur Überführung zum Krematorium
  • Porto, Kopien, Telefon

Teilsumme: 2.472,80 €

Friedhof und Krematorium

  • Gebühren RuhestätteNatur
    Basisgrab – durch den Förster ausgesucht
    Öffnen und Schließen des Grabes
  • Einäscherungsgebühren Krematorium Hamm

Teilsumme: 1.155,00 €

Sonstiges

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für den Amtsarzt und Ausstellen einer Bescheinigung für die Feuerbestattung (Amtsärztliches Attest)
  • Blumenkranz für die Urnentrage

Teilsumme: 395,00 €

Summe der Kosten: 4.022,80 €

Feuerbestattung ohne Trauerfeier anonym

Feuerbestattung ohne Trauerfeier,
Anonyme Beisetzung auf einem städtischen Friedhof in Marl

Stand: 10.2024

  • Bestattungsleistungen: 2.252,80 €

Bestattungsleistungen

  • Kiefernsarg schlicht
  • Decke und Kissen aus weißem Baumwollstoff in schlichter Ausführung
  • Urne schlicht (Auswahl aus 4 Farben)
  • Hygienische Versorgung, Einkleidung, Einsargung
  • Überführung vom Sterbeort innerhalb des Kreises Recklinghausen, inkl. der Mitarbeiter zur Überführung
  • Überführung vom Institut zur Trauerfeier/Beerdigung in Marl
  • Überführung vom Institut zum Krematorium in Hamm
  • Transport der Aschekapsel vom Krematorium u. Aufbewahrung
  • Benachrichtigungen der Ämter u. Behörden, wie Friedhofsamt, Standesamt
    inkl. Besorgung der Sterbeurkunden im Kreis Recklinghausen
  • Abmeldung von Renten, Versicherungen etc., inklusive Zugang für Quickform (Formalitätenportal)
  • Benachrichtigung bei den verschiedenen Ämtern u. Behörden für Feuerbestattung
  • 2 Träger zur Urnenbeisetzung
  • 1 Hilfskraft zur amtsärztlichen Leichenschau, wenn die Untersuchung im Institut stattfindet
  • Nutzung des Klimaraumes bis zur Überführung zum Krematorium
  • Porto, Kopien, Telefon

Teilsumme: 2.252,80 €

Friedhof und Krematorium

  • Gebühren Stadt Marl
    Urnengrab anonym
    Grabbereitung
  • Einäscherungsgebühren Krematorium Hamm

Teilsumme: 1.586,00 €

Sonstiges

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für den Amtsarzt und Ausstellen einer Bescheinigung für die Feuerbestattung (Amtsärztliches Attest)

Teilsumme: 335,00 €

Summe der Kosten: 4.173,80 €

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Feuerbestattung mit Trauerfeier RuhestätteNatur

Feuerbestattung, Beisetzung in der RuhestätteNatur mit Trauerfeier auf dem Andachtsplatz mit Pastor/Pfarrer

  •  Bestattungsleistungen: 2.472,80 €
  •  Sonstiges: 395,00 €

Bestattungsleistungen

  • Kiefernsarg, schlicht
  • Decke und Kissen aus weißem Baumwollstoff in schlichter Ausführung
  • Urne biologisch abbaubar
  • Hygienische Versorgung, Einkleidung, Einsargung
  • Überführung vom Sterbeort innerhalb des Kreises Recklinghausen
  • Überführung vom Institut zur RuhestätteNatur
  • Überführung vom Institut zum Krematorium in Hamm
  • Transport der Aschekapsel vom Krematorium und Aufbewahrung im Institut
  • Benachrichtigung der Ämter u. Behörden, wie Friedhofsamt, Standesamt
    inkl. Besorgung der Sterbeurkunden im Kreis Recklinghausen
  • Abmeldung von Versicherungen etc., Erledigung weiterer Formalitäten
  • Benachrichtigung bei den verschiedenen Ämtern und Behörden für Feuerbestattung
  • 2 Träger zur Urnenbeisetzung
  • 1 Hilfskraft zur amtsärztlichen Leichenschau, wenn die Untersuchung im Institut stattfindet
  • Nutzung des Klimaraumes bis zur Überführung zum Krematorium
  • Porto, Kopien, Telefon

Teilsumme: 2.472,80 €

Friedhof und Krematorium

  • Gebühren RuhestätteNatur
    Basisgrab – durch den Förster ausgesucht
    Öffnen und Schließen des Grabes
  • Einäscherungsgebühren Krematorium Hamm

Teilsumme: 1.155,00 €

Sonstiges

  • Sterbeurkunden
  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für den Amtsarzt und Ausstellen einer Bescheinigung für die Feuerbestattung (Amtsärztliches Attest)
  • Blumenkranz für die Urnentrage

Teilsumme: 395,00 €

Summe der Kosten: 4.022,80 €
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